Immo-Guide: Immobilie in der Erbschaft

Niemand beschäftigt sich gern mit der Regelung seines Nachlasses.
Doch wir empfehlen Ihnen: Sorgen Sie frühzeitig vor und ordnen Sie Ihre Angelegenheiten.
Blick in den Ratgeber

Keiner beschäftigt sich gern mit dem Gedanken, was einmal kommen wird, wenn wir nicht mehr sind. Doch viele Immobilieneigentümer erkennen: Frühzeitig den Nachlass zu regeln, kann die Erben in vielerlei Hinsicht entlasten – nicht nur finanziell, sondern auch emotional.

In unserem Ratgeber gehen wir auf folgende Themen ein:

Wie können Sie Ihren Erben eine hohe Erbschaftssteuer ersparen?
Was hat es mit den Themen Nießbrauchrecht und dem Wohnrecht auf Lebenszeit auf sich? Außerdem gehen wir darauf ein, wie eine Immobilienschenkung in die richtigen Bahnen gelenkt wird und welche Freibeträge für Ihre künftigen Erben gelten.

Auszug aus dem Ratgeber

Wohnen oder Nießbrauch:

Wenn Sie sich bei der Übertragung Ihrer Immobilie ein lebenslanges Wohnrecht oder einen Nießbrauch vorbehalten möchten, senkt dies die steuerliche Bemessungsgrundlage für Ihren Erben. Das Wohnrecht kann lebenslang, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt oder bis zum Eintreffen einer definierten Situation bestellt werden. Es wird empfohlen, eine Regelung der laufenden und auch periodisch anfallenden Kosten zu vereinbaren. Im Vergleich zum Wohnrecht darf beim Nießbrauch der Berechtigte sowohl wohnen als auch die Miet- oder Pachtverträge beziehen. Die Dauer kann ebenso wie auch die Kostenverteilung definiert werden.

Unser Guide „Immobilien in der Erbschaft“ widmet sich kompetent allen Aspekten, die jetzt wichtig sind – informativ und leicht verständlich.

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