Immo-Guide: Immobilie in der Scheidung
Im Falle einer Scheidung geht es um viel Geld und echte Lebensfragen!
Eine Trennung erschüttert das Leben nachhaltig. Es ist eine Zeit der Ratlosigkeit und Enttäuschung, wenn das Glück zu Zweit oder als Familie auseinanderbricht. Doch muss so vieles geregelt werden – auch, was aus dem gemeinschaftlichen Immobilieneigentum werden soll. Hier stellen sich viele Fragen:
- 10 Jahre Spekulationsfrist einhalten oder vorher verkaufen?
- Was passiert mit dem laufenden Immobiliendarlehen?
- Wie funktioniert eine Übertragung der Immobilie?
- Wann ist eine gemeinschaftliche Vermietung sinnvoll?
- Und was, wenn einer verkaufen will und der andere nicht?
Auszug aus dem Ratgeber
Was passiert mit dem laufenden Immobiliendarlehen?
Bei der Aufnahme eines Kredits nimmt die Bank meist beide Ehepartner für die Rückzahlung in die Haftung. Behält einer der Partner das Haus, sollte vorher durchgerechnet werden, ob er den Kredit künftig bedienen kann. Die Haftung beider Partner bleibt auch nach einer Scheidung erst einmal bestehen. Denn der Bank ist es egal, welcher Partner danach im Grundbuch verbleibt: Sie nimmt nach wie vor beide Kreditnehmer in die Pflicht.
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